Zinsen und Geldbußen für die verspätete Entrichtung von Raten im Rahmen eines neu angesetzten Zahlungsplans für Steuerverbindlichkeiten werden erst mit Ablauf der neuen Frist 25. Oktober 2020 fällig.
Quelle: Notverordnung Nr. 99/2020 betreffend diverse steuerliche Maßnahmen, die Abänderung normativer Akte sowie die Erstreckung diverser Fristen, veröffentlicht am 25. Juni 2020