Fristerstreckung für die Anwendung von Verzugszinsen und Geldbußen bei verschobenen Steuerverbindlichkeiten

6. Juli 2020 | Reading Time: 1 Min

Zinsen und Geldbußen für die verspätete Entrichtung von Raten im Rahmen eines neu angesetzten Zahlungsplans für Steuerverbindlichkeiten werden erst mit Ablauf der neuen Frist 25. Oktober 2020 fällig.

Quelle: Notverordnung Nr. 99/2020 betreffend diverse steuerliche Maßnahmen, die Abänderung normativer Akte sowie die Erstreckung diverser Fristen, veröffentlicht am 25. Juni 2020

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