Fristerstreckung für USt.-Rückvergütungen mit nachfolgenden Steuerprüfungen

6. Juli 2020 | Reading Time: 1 Min

Die Frist für USt.-Rückvergütungen mit nachfolgenden Steuerprüfungen wurde bis 25. Oktober 2020 erstreckt.

Quelle: Notverordnung Nr. 99/2020 betreffend diverse steuerliche Maßnahmen, die Abänderung normativer Akte sowie die Erstreckung diverser Fristen, veröffentlicht am 25. Juni 2020

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