Die Frist für USt.-Rückvergütungen mit nachfolgenden Steuerprüfungen wurde bis 25. Oktober 2020 erstreckt.
Quelle: Notverordnung Nr. 99/2020 betreffend diverse steuerliche Maßnahmen, die Abänderung normativer Akte sowie die Erstreckung diverser Fristen, veröffentlicht am 25. Juni 2020