Prämien für die Zahlung von Körperschaftsteuer und Kleinstunternehmensteuer

6. Juli 2020 | Reading Time: 1 Min

Körperschaftsteuer- und Kleinstunternehmensteuerzahler erhalten eine Prämie von 10% für vierteljährliche Steuerzahlungen zum jeweils gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitsdatum im Hinblick auf das zweite und dritte Quartal 2020 (somit 25. Juli bzw. 25. Oktober).

Die 10-prozentige Prämie gilt auch für Steuerpflichtige, die sich für ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr entschieden haben und bis zu den in die Zeiträume 25. April bis 25. Juni 2020, 26. Juni bis 25. September 2020 bzw. 26. September bis 25. Dezember 2020 fallenden Fälligkeitstermine vierteljährliche Zahlungen/vierteljährliche Vorauszahlungen leisten.

Quelle: Notverordnung Nr. 99/2020 betreffend diverse steuerliche Maßnahmen, die Abänderung normativer Akte sowie die Erstreckung diverser Fristen, veröffentlicht am 25. Juni 2020

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