Steuerzahler, die der Körperschaftssteuer, der Steuer für Mikrounternehmen, der Einkommenssteuer oder der Steuer auf bestimmte Tätigkeiten (HoReCa) unterliegen, können die Kosten für den Kauf elektronischer Registrierkassen steuerlich absetzen.
Quelle: Gesetz Nr. 153/2020 zur Änderung und Ergänzung der Abgabenordnung und Gesetz Nr. 170/2016 über die Steuer auf bestimmte Tätigkeiten, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 659.