Finanzielle Unterstützung für Telearbeit

17. August 2020 | Reading Time: 1 Min

Arbeitgeber, deren Mitarbeiter Telearbeit verrichten, können eine einmalige Förderung in Höhe von 2.500 RON für jeden Telearbeiter erhalten. Dieser Betrag ist für den Kauf von Produkten und Dienstleistungen bestimmt, die für die Ausführung der Telearbeit erforderlich sind.

Der Betrag wird den Arbeitgebern aus dem Budget der Arbeitslosenversicherung erstattet.

Die Vorgangsweise zur Gewährung dieser Unterstützung und die Kategorien von Produkten und Dienstleistungen, die gekauft werden können, werden auf Anordnung des Ministers für Arbeit und Sozialschutz innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung dieser Dringlichkeitsverordnung festgelegt.

Bedingungen für die Gewährung der finanziellen Unterstützung:

– Die Mitarbeiter haben ihre Arbeit im Ausnahmezustand mindestens 15 Arbeitstage mittels Telearbeit geleistet

– Der Arbeitgeber stellt der Nationalen Agentur für Beschäftigung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der finanziellen Unterstützung die auf Anordnung des Ministers für Arbeit und Sozialschutz festgelegten Belege für den Erwerb der Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung.

Quelle: Dringlichkeitsverordnung 132/2020 über die Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit der epidemiologischen Situation, die durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus verursacht wird, sowie zur Stimulierung des Beschäftigungswachstums; Amtsblatt Nr. 720 vom 10. August 2020.

Covid - 19_Employment Flash No. 17_12.08.2020
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