Die Regierung hat eine Reihe von Änderungen bisher bestehender Gesetzesbestimmungen eingeführt, darunter die folgenden:
- Bankensektor: Ab heuer wird die von Bankinstituten zahlbare Steuer auf Finanzanlagen aufgehoben; der für 2019 geschuldete Betrag ist bis 25. August 2020 zu zahlen.
- Energiesektor: Ab Jänner 2020 werden alle an die ANRE zahlbaren Gebühren und Beiträge (z.B. die bisher von Inhabern einer Strom- und Gaskonzession gemäß Regierungsnotverordnung Nr. 114/2018 gezahlten 2%) auf Jahresbasis von der ANRE festgelegt.
- Elektronische Registrierkassen: Die Frist für die Umsetzung der Verwendung elektronischer Registrierkassen durch Wirtschaftstreibende wurde bis 31. Dezember 2020 verlängert (die vorige Frist endete am 31. Dezember 2019).
Quelle: Regierungsnotverordnung Nr. 1/2020 betreffend diverse steuer- und finanzrechtliche Maßnahmen sowie die Abänderung und Ergänzung diverser normativer Akte, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11, Teil I, vom 9. Jänner 2020.