Asset Deal versus Share Deal – rechtliche Aspekte vor einer Transaktion in Rumänien

13. Oktober 2021 | Reading Time: 4 Min

Für jede Transaktion, die ein Investor in Rumänien durchführen möchte, gibt es mindestens ein Dilemma. Soll es eine Transaktion sein, bei der die Vermögenswerte mit allen Verträgen, Lizenzen, Genehmigungen und damit verbundenen Risiken gekauft werden (in der Sprache der Berater heißt es Asset Deal), oder wäre der Kauf eines Teils der Gesellschaftsanteile (Aktien, wenn wir von der Aktiengesellschaft sprechen) oder gar aller Anteile an einem Unternehmen besser?

Im folgenden Text habe ich eine sehr kurze Darstellung der rechtlichen Aspekte bzw. der Vor- und Nachteile beider Varianten vorgeschlagen (ohne zu sehr in die Tiefe zu gehen und ohne die steuerlichen Auswirkungen zu erläutern). Ich mache dies, um darauf hinzuweisen, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer die Unterstützung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und technischen Experten benötigen, die in den meisten Fällen beiden an der Transaktion Beteiligten Empfehlungen aussprechen und ihnen helfen können, die richtige Wahl zu treffen.

Beide Varianten kommen mit Vorteilen, Risiken und Kernpunkten, die ein Käufer analysieren muss, um die Sicherheit seiner Investition zu gewährleisten. Außerdem sollten die Interessen des Verkäufers mit denen des Käufers zusammenpassen.

In den meisten Fällen werden die Bedingungen mit Beginn der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer festgelegt. In der Praxis sind wir auch auf Situationen gestoßen, in denen der Käufer erst nach der Überprüfung des Unternehmens (der Unternehmen) – dem komplexen Due-Diligence-Prozess – analysiert hat, welche der beiden Varianten besser passt.

“Asset Deal”

Beim Vergleich der beiden Varianten lag der häufigste Nachteil eines Asset Deals darin, dass Genehmigungen nicht ohne weiteres von einem Unternehmen auf ein anderes übertragen werden können. Dies ist beispielsweise bei Genehmigungen im Bereich Glücksspiel, erneuerbare Energien usw. der Fall.

Ein weiterer Nachteil bei einem Asset Deal können Verträge sein, die nicht automatisch übertragen werden können. Dies ist bei Verträgen der Fall, die Kontrollbeschränkungsklauseln enthalten, die eine Neuverhandlung der Bedingungen enthalten. Bei manchen Verträgen kann deren Beendigung im Falle eines Kontrollwechsels erforderlich sein. Ein weiterer Nachteil sind die mit der Grundstücksübertragung verbundenen Kosten – insbesondere bei Immobilien sind die Kosten (z.B. Notargebühren) hoch.

Der größte Vorteil für den Käufer liegt bei einem Asset Deal darin, dass er sowohl die übertragbaren Güter als auch die damit übertragenen Verbindlichkeiten auswählen kann. Grundsätzlich kann der Käufer seine Haftung begrenzen. Allerdings kann er sich durch den Asset Deal nicht vollständig schützen, da Risiken bestehen, die weder der Verkäufer noch seine Berater zum Zeitpunkt der Transaktion absehen können.

“Share deal”

Vorteilhaft ist im Falle eines Share Deals die relativ einfache Eintragung des neuen Gesellschafters (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), einschließlich der Tatsache, dass es keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gibt, die zur Verzögerung der Transaktion führen können. Zu beachten sind aber Übertragungsklauseln für die Übertragung von Anteilen im Gesellschaftvertrag, die Anlass zu weiteren Diskussionen geben können und den Käufer beispielsweise dazu zwingen können, mehr Anteile als erwartet zu kaufen, oder die bestimmte Verfahren betreffend das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern erfordern. Einen Sonderfall stellen Aktiengesellschaften mit Aktionärsvereinigungen („Cuponari“) dar, bei denen der Verkaufsprozess je nach den Bestimmungen der Satzung zur Übertragung von Aktien schwierig sein kann.

Vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags (entweder Gesellschaftsanteile oder Vermögenswerte) muss die Struktur der Transaktion analysiert und alle Optionen, sowohl rechtliche als auch steuerliche, geprüft werden.

Obwohl der Share Deal am häufigsten vorkommt, bedeutet dies nicht automatisch, dass er die beste Option für ein Unternehmen ist, das sich restrukturieren möchte und einem guten oder erfolgreichen Teil des Unternehmens (durch Verkauf) eine neue Perspektive geben will.

 

Jedem umsichtigen Anleger empfehlen wir, vorab eine Due Diligence durchzuführen, bei der Experten (Rechtsanwälte, Steuerberater und spezialisierte technische Berater) die Risiken und die bisherigen Konditionen sorgfältig analysieren, damit die Garantien im Kaufvertrag für den Käufer so umfassend wie möglich gestaltet werden können. Der Verkäufer sollte sich seiner Haftung für Aspekte bewusst sein, auf die er keinen Einfluss hat. Und beide Parteien müssen die rechtlichen Grundsätze beachten, die für den Kaufvertrag, die Struktur der Gesellschaften, die Gesellschaftsdokumente und die Art des Unternehmens, das Gegenstand der Transaktion ist, relevant sind.

Erst nach einem gründlichen Prozess der Überprüfung und Integration aller relevanten Aspekte, nach verschiedenen Verhandlungen zwischen den Parteien, kann entschieden werden, welche Form der Transaktion im gegebenen Fall die beste ist.

 

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