„Digitale Nomaden“ – neue Bedingungen für die Ausstellung rumänischer Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer mit diesem Status

2. Februar 2022 | Reading Time: 1 Min

Ab Jänner 2022 werden sogenannte digitale Nomaden schneller eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten als Ausländer, die diesen Status nicht besitzen. Ein digitaler Nomade wird im neuen Gesetz definiert als (i) der Dienstnehmer eines ausländischen IT-Dienstleisters (einer „IT-Gesellschaft“) oder (ii) der Eigentümer einer IT-Gesellschaft, die nicht in Rumänien eingetragen ist (aber in einem ausländischen Staat seit mindestens drei Jahren eingetragen ist).

Gesetz Nr. 22/2022 führt eine neue Unterart von Visum für Aufenthalte in Rumänien ein: das Langzeitvisum für sonstige Zwecke. Digitale Nomaden müssen auch einen Einkommensnachweis in Höhe des dreifachen Betrags eines durchschnittlichen Bruttogehalts in Rumänien erbringen.

Für digitale Nomaden ausgestellte befristete Aufenthaltsgenehmigungen haben die Bezeichnung „digitaler Nomade“ zu enthalten.

Ein Nachteil der neuen Regelung besteht darin, dass die neuen Bestimmungen nicht mit den steuerlichen Vorschriften in Einklang gebracht wurden, sodass digitale Nomaden nach 183 Tagen Aufenthalt in Rumänien innerhalb eines Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten als in Rumänien steuerlich ansässig gelten könnten.

Es gibt jedoch einen Vorteil für ausländische IT-Experten, nämlich eine Verringerung des bürokratischen Aufwands im Zusammenhang mit der Erlangung einer Arbeitserlaubnis in Rumänien. 

Quelle: Gesetz Nr. 22/2022 betreffend die Änderung und Ergänzung von Regierungsnotverordnung Nr. 194/2002 über Ausländer in Rumänien, in der am 14. Jänner 2022 veröffentlichten Form.

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