Großstadtregionen

9. August 2022 | Reading Time: 1 Min

Im Zusammenhang mit den Zielen, die sich Rumänien mit dem Nationalen Plan für Wiederaufbau und Resilienz (PNRR) gesetzt hat, wurde das Gesetz 246/2022 über Großstadtregionen verabschiedet.  Das Gesetz, das seit dem 28. Juli 2022 in Kraft ist, regelt die Einrichtung und Funktionsweise der „Großstadtregionen„.

Die großstädtischen Regionen zielen auf eine kohärente und nachhaltige Entwicklung integrierter städtischer und ländlicher Gebiete in der Nähe der Hauptstadt, der Kreisgemeinden und der Gemeinden, die keine Kreisgemeinden sind. In ihnen werden gegenseitige Einflussbeziehungen in den Bereichen Kommunikation, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und bauliche Infrastruktur geschaffen. Mit anderen Worten: Bestimmte Gemeinden können in Ballungsräumen assoziiert werden.

Jede Großstadtregion hat seine eigenen Leitungsorgane: die Generalversammlung (in der die Bürgermeister die angeschlossenen Gemeinden vertreten), den Verwaltungsrat (der die Beschlüsse der Generalversammlung umsetzt) und den Rechnungsprüfungsausschuss. Der Zusammenschluss zu Großstadtregionen ist rein freiwillig, und bestehende Großstadtregionen können ihre derzeitigen Grenzen beibehalten.

Quelle: Gesetz 246/2022 über Großstadtregionen und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze, veröffentlicht im Amtsblatt, Teil I, Nr. 745 vom 25. Juli 2022. 

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