Neue arbeitgeberseitige Pflichten bezüglich der Bekämpfung von Belästigung am Arbeitsplatz

4. Dezember 2023 | Reading Time: 1 Min

Am 17. Oktober 2023 hat die rumänische Regierung Beschluss Nr. 970/2023 betreffend die Methodik zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet; alle Arbeitgeber in Rumänien sind verpflichtet, die betreffenden Maßnahmen bis spätestens 16. April 2024 umzusetzen.

Die wichtigsten Pflichten der Arbeitgeber sind die folgenden:

  • Entwicklung eines internen Verfahrens für die Rekrutierung und Auswahl neuer Mitarbeiter, einschließlich einer Richtlinie für Beförderungen und die Besetzung von Positionen mit Entscheidungsbefugnis
  • Umsetzung von Richtlinien zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing oder geschlechtsbedingter Belästigung, angepasst an die jeweiligen Arbeitsbedingungen
  • Einführung der Bestimmungen von Regierungsverordnung Nr. 137/2000 zur Prävention und Bestrafung aller Arten von Diskriminierung sowie jener von Gesetz Nr. 202/2002 zur Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Frauen und Männern in die Geschäftsordnung der Unternehmen
  • Verbot und Bestrafung aller Handlungen, die zu Mobbing oder geschlechtsbedingter Belästigung am Arbeitsplatz führen können
  • Information und Schulung aller Mitarbeitenden durch Veranstaltung von jährlichen Schulungen, basierend auf den Bestimmungen der Methodik
  • Veröffentlichung der Methodik unter Nutzung aller internen Mittel der Mitarbeiterkommunikation/-information

Arbeitgeber, die sich nicht an diesen Regierungsbeschluss halten und das Verfahren zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung nicht umsetzen, riskieren Geldbußen in Höhe von bis zu Leu 200.000.

Quelle: Regierungsbeschluss Nr. 970/2023 zur Genehmigung der Methodik zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

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