Das am 4. April 2020 veröffentlichte staatliche Beihilfesystem sieht vor, dass KMUs Anspruch auf staatliche Beihilfen haben, sofern sie die Zulassungskriterien zum Zeitpunkt des Antrags kumulativ erfüllen (Mehr Informationen)
COVID-19 Legal Flash_No.6_08.04.2020