Teilzeitverträge

21. Januar 2020 | Reading Time: 1 Min

Die auf Teilzeitarbeitsverträge fälligen erhöhten Sozialversicherungsbeiträge wurden mit Jänner 2020 abgeschafft. Demnach geht die Gesetzgebung wieder dazu über, die Steuern für Teilzeitverträge auf der Grundlage der Besteuerung des Bruttoeinkommens zu berechnen (und nicht auf Basis des Brutto-Mindestlohns).

Quelle: Gesetz Nr. 263 zur Abänderung von Gesetz Nr. 227/2015 betreffend die Abgabenordnung, veröffentlicht im Amtsblatt, Teil I, Nr. 1054, vom 30. Dezember 2019.

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