Updates zu Fristen und Steuertransparenz in der Internetwirtschaft

9. April 2021 | Reading Time: 2 Min

Die Behörden haben vor kurzem eine Reihe steuerlicher sowie rechtlicher Änderungen/Klarstellungen vorgenommen, und zwar: 

Ertragsteuer 

  • Die Anwendung der Früherziehungsanreize wurde von 1. April 2021 bis 1. Jänner 2022 ausgesetzt. Die Verschiebung findet ihre Entsprechung im Bereich der Lohnabgaben.
  • In dieser Zeit sind Aufwendungen im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren öffentlich finanzierter Krippen und Kindergärten innerhalb der für soziale Aufwendungen geltenden Grenzen absetzbar.

Spezifische Steuer (HoReCa-Sektor)

  • Die Befreiung von der Zahlung der spezifischen Steuer durch Steuerpflichtige im HoReCa-Sektor wurde um einen weiteren Zeitraum von 90 Tagen ab 1. April 2021 verlängert.

Umsatzsteuer 

  • Innergemeinschaftliche Transaktionen mit steuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland haben, werden nicht in die Listen innergemeinschaftlicher Transaktionen aufgenommen, mit Ausnahme von innergemeinschaftlichen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Transport von Waren von und nach Nordirland.
  • Das Datum, bis zu dem Steuerpflichtige bei einer späteren Steuerprüfung in den Genuss einer Rückerstattung der Umsatzsteuer kommen können, wurde von 31. März 2021 bis 31. Jänner 2022 verlängert.

Sonstige steuerliche Anreize 

  • Die Frist für die Vorlage eines Antrags auf Umstrukturierung von Steuerschulden gemäß GEO Nr. 6/2019 wurde von 30. Juni 2021 bis 31. Jänner 2022 verlängert (die entsprechende Mitteilung muss bis 30. September 2021 vorgelegt werden).
  • Die Frist für die Vorlage eines Antrags auf Löschung untergeordneter Verbindlichkeiten wurde von 31. März 2021 bis 31. Jänner 2022 verlängert.
  • Die Frist für die Vorlage eines Antrags auf Ratenzahlung wurde von 31. März 2021 bis 30. September 2021 verlängert.
  • Zusätzliche Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit per 31. März 2020 ausständigen vorrangigen Haushaltsverbindlichkeiten, die sich infolge von per 29. März 2021 noch laufenden Steuerprüfungen oder infolge von Steuerprüfungen, die nach dem 29. März 2021, jedoch nicht später als am 31. Jänner 2022 begonnen wurden, ergeben, kommen unter bestimmten Bedingungen für eine Löschung in Frage.

Quelle: Notverordnung Nr. 19/2021 betreffend verschiedene steuerliche Maßnahmen sowie die Abänderung und Ergänzung bestimmter normativer Akte im Steuerrecht, veröffentlicht am 29. März 2021.

Elektronische Registrierkassen

  • Das Verfahren zur Anbindung elektronischer Registrierkassen wurde veröffentlicht
  • Die Anbindung von Registrierkassen erfolgt folgendermaßen:
    • Bis 30. Juni 2021 für große Steuerpflichtige
    • Bis 30. November 2021 für kleine und mittelgroße Steuerpflichtige
    • Am Tag der Installation der elektronischen Registrierkassen für Käufe, die nach dem 1. Dezember 2021 erfolgen 

Quelle: Verordnung Nr. 435/2021 des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde zur Genehmigung des Verfahrens zur Anbindung elektronischer Registrierkassen an das staatliche Computersystem zur Überwachung steuerlicher Daten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde, veröffentlicht am 30. März 2021

Updates zur EU-Gesetzgebung 

Der Rat der Europäischen Union hat neue Regelungen zur Steuertransparenz für digitale Plattformen (DAC7) verabschiedet, und zwar im Hinblick auf die von Verkäufern (natürliche oder juristische Personen) über diese Plattformen wahrgenommenen wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie etwa den Verkauf von Waren, die Vermietung von Immobilien usw.

Die neuen Bestimmungen müssen von der nationalen Gesetzgebung bis 31. Dezember 2022 umgesetzt werden und gelten ab 1. Jänner 2023.

Quelle: Presseaussendung des Europäischen Rates, veröffentlicht am 22. März 2021

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