Vorschrift zur Durchführung von Verbandsklagen in Rumänien

12. Februar 2024 | Reading Time: 1 Min

Am Ende des Jahres 2023, nämlich am 19.12.2023, hat das rumänische Parlament das Gesetz 414/2023 verabschiedet, das den rechtlichen Rahmen für die Durchführung von Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher festlegt, um ein hohes Niveau des Verbraucherschutzes und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes der Europäischen Union zu gewährleisten.

Die neue Vorschrift, Gesetz 414/202 3, sieht unter anderem vor:

  • Der Verfahrensmechanismus, der es qualifizierten Einrichtungen ermöglicht, Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zu erheben, um Unterlassungsansprüche, Abhilfemaßnahmen oder beides zu erwirken.
  • Die qualifizierte Einrichtung erwirbt den Status eines Klägers im Namen der Verbraucher und kann alle ihr zur Verfügung stehenden verfahrensrechtlichen Mittel wählen, um die Kollektivinteressen der Verbraucher zu schützen.
  • Die benannte qualifizierte Einrichtung kann im Namen des Verbrauchers vor den nationalen Gerichten Klage erheben
  • Die Verbandsklage wird nach den allgemeinen Rechtsvorschriften (BGB) entschieden.
  • Gegen die erstinstanzliche Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Die im Berufungsverfahren ergangene Entscheidung kann, nach Maßgabe des Gesetzes, mit Revision (Rekurs) angefochten werden; die Revision setzt die Vollstreckung aus. 

Quelle: Gesetz 414/2023 über die Durchführung von Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher

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