Wesentliche Aspekte des Hinweisgebergesetzes

4. Dezember 2023 | Reading Time: 2 Min

Gemäß Gesetz Nr. 361/2022 über das Aufdecken von Missständen im öffentlichen Interesse („Whistleblowing“), dem sogenannten Hinweisgebergesetz, können Mitarbeitende, Lieferanten und Kunden eines Unternehmens Fehlverhalten oder Handlungen melden, die das Gesetz und/oder den Verhaltenskodex verletzen, und dabei vor allfälligen nachteiligen Folgen geschützt bleiben.

Wesentliche Aspekte:

  • Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden oder mit einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro sowie für alle öffentlichen Institutionen und Behörden.
  • Bestimmte Kategorien, etwa Krankenhäuser, Bankunternehmen und Finanzinstitute, die keine Banken sind, sind verpflichtet, Kanäle für die Meldung von Mobbing oder Belästigung einzurichten, auch wenn sie weniger als 50 Mitarbeitende haben.
  • Unternehmen sind verpflichtet, ein System zum Schutz nicht nur von Mitarbeitenden, die Unregelmäßigkeiten melden, umzusetzen, sondern auch für Stellenbewerber oder ehemalige Mitarbeitende; sie sind auch verpflichtet, Informationen über ihren internen Meldeprozess bereitzustellen.
  • Die betreffenden Personen sind vor Entlassung oder sonstigen Formen der Diskriminierung geschützt.
  • Der durch dieses Gesetz bereitgestellte Schutz gilt nur für die Meldung von Vergehen im Zusammenhang mit der geltenden EU-Gesetzgebung in Bereichen wie Steuerbetrug, Geldwäsche oder Vergehen im Bereich der öffentlichen Beschaffung, der Produkt- und Straßenverkehrssicherheit, des Umweltschutzes, der öffentlichen Gesundheit sowie des Konsumenten- und Datenschutzes.
  • Jedes Unternehmen muss „Personen [abstellen], die für die Entgegennahme von Hinweisen und die Überwachung von Hinweisgeberfällen verantwortlich sind“.

Der Kanal zur Meldung von Unregelmäßigkeiten muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Er muss leicht zugänglich sein, 24/7/365.
  • Er muss die Identität des Hinweisgebers schützen; diese muss im Zuge der Untersuchung vertraulich behandelt werden, es sei denn, der Whistleblower beschließt, sie öffentlich zu machen.
  • Er muss schriftliche oder mündliche Hinweise ermöglichen, und die vom Whistleblower übermittelten Informationen müssen durch Verschlüsselung gesichert sein.
  • Alle personenbezogenen Daten bezüglich des Whistleblowers und der Beschuldigten müssen gemäß DSGVO verarbeitet werden.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Artikel 36 des Gesetzes alle privaten Rechtsträger mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet sind, den Bestimmungen dieses Gesetzes bei Geldstrafe ab 17. Dezember 2023 zu entsprechen.

TPA Rumänien bietet über seine verbundene Anwaltskanzlei Beratung, Hilfe und Unterstützung für Unternehmen, welche die Einhaltung der neuen gesetzlichen Pflichten im Bereich des Whistleblowing im öffentlichen Interesse sicherstellen wollen, auch über vollständig ausgelagerte Lösungen. 

Quelle: Gesetz Nr. 361/2022 über das Aufdecken von Missständen im öffentlichen Interesse

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