Anhebung des Bruttomindestgehalts im Bauwesen, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie

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Anhebung des Bruttomindestgehalts im Bauwesen, in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie

Am 1. November 2023 trat Regierungsnotverordnung Nr. 93/2023 in Kraft, wodurch das Mindestgrundgehalt (brutto) für den Bau-, Landwirtschafts- und Lebensmittelsektor festgelegt wurde, mit dem Ergebnis, dass sich die Bruttomindestgehälter in diesen Sektoren wie folgt erhöht haben.

Das Bruttomindestgehalt im Bausektor ist von Leu 4.000 auf Leu 4.582 angestiegen, während sich das Bruttomindestgehalt in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie von Leu 3.000 auf Leu 3.436 erhöht hat. Der Anstieg des Bruttomindestgehalts im Bausektor kommt 423.110 Arbeitnehmern zugute, während im Landwirtschaftssektor und in der Lebensmittelindustrie 168.000 Arbeitnehmer in den Genuss der Anhebung kommen.

Darüber hinaus wurde Anfang Oktober das nationale Bruttomindestgehalt von Leu 3.000 auf Leu 3.300 angehoben, wobei die rumänische Regierung plant, das Mindestgehalt bis 2025 stufenweise weiter anzuheben, und zwar auf letztlich Leu 3.900. 

Quelle: Notverordnung Nr. 93/2023 zur Festlegung des nationalen Mindestgrundgehalts (brutto) für die Sektoren Bauwesen, Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie

Beschluss Nr. 900 vom 28. September 2023 zur Festlegung des nationalen Mindestgrundgehalts (brutto)

Newsletter-Recht-November-2023

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