2. Juni 2025
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Kostenlose Grundbuchauszüge für Immobilieneigentümer
Gemäß der Verordnung Nr. 441 vom 27.03.2025 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 16/2019 des Generaldirektors der Zentralagentur für Kataster und Immobilienpublizität können die zu Informationszwecken angeforderte Grundbuchauszüge sowie Katasterplanauszüge auf Orthophotoplan, von Immobilieneigentümern, kostenlos beantragt werden, u.z.:
- ab dem 7. April 2025 – vor Ort, an den Schaltern der Ämter für Kataster- und Immobilienpublizität;
- ab dem 2. Juni 2025 – online.
Quelle: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Zentralagentur für Kataster- und Immobilienpublizität, Verordnung Nr. 441 vom 27. März 2025 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 16/2019 des Generaldirektors der Zentralagentur für Kataster- und Immobilienpublizität über die Genehmigung der Gebühren für die von der Zentralagentur für Kataster- und Immobilienpublizität und ihren nachgeordneten Stellen angebotenen Dienstleistungen