Laut Verordnung 791/2020 über die Erteilung von Notstandsbescheinigungen, die vom Wirtschaftsministerium ausgestellt werden, können Unternehmen, deren Tätigkeit im Rahmen der COVID-19 Pandemie beeinträchtigt ist, eine Notstandsbescheinigung beantragen. (Mehr Informationen)
COVID-19 Legal Flash_No.3_27.03.2020_DE