Im Rahmen der Erklärung des Ausnahmezustands infolge der Covid-19-Pandemie können sich Unternehmen nur dann auf die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt berufen, wenn sie nachweisen können, dass sie objektiv gesehen beeinträchtigt sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen. (Mehr Informationen)
COVID-19 Legal Flash_No.4_27.03.2020_DE