Der Regierungsbeschluss Nr. 326/2020, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 339 am 27. April 2020, ändert die Bedingungen für die Anwendung der Verordnung 110/2017 über das Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen – IMM INVEST. (weitere Informationen)
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