ROP 2.1. Investitionen durch Mikrounternehmen

In Frage kommende Bewerber: Mikrounternehmen aus städtischen Gebieten (Produktion oder Dienstleistungen, jedoch nur bestimmte NACE-Codes) 

In Frage kommende Aktivitäten: 

  • Bau/Modernisierung und Erweiterung von Produktions-/Dienstleistungsbereichen für Mikrounternehmen, einschließlich Ausstattung mit Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, inklusive Online-Verkaufsinstrumente

Gewährte nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung: 

  • Geringste in Frage kommende Investitionssumme: € 25.000
  • Finanzierungsrate: 100%, jedoch nicht mehr als € 200.000  

Mikrounternehmen werden definiert als Unternehmen mit bis zu 9 Angestellten und einem jährlichen Nettoumsatz oder einer Bilanzsumme in Höhe des RON-Gegenwerts von € 2 Millionen.