3. Juli 2025
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Gesetz Nr. 232/2022 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in Kraft getreten
Am 28.06.2025 ist das Gesetz Nr. 232/2022 über die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen in Kraft getreten, mit dem die Richtlinie (EU) 2019/882 („Europäisches Barrierefreiheitsgesetz“) in Rumänien umgesetzt wird,. Es enthält klare Verpflichtungen für Wirtschaftsakteure, die Produkte mit digitalen Komponenten sowie digitale Dienste mit Benutzerschnittstellen (Websites, mobile Anwendungen, interaktive Terminals) in Verkehr bringen und in den Bereichen E-Commerce, Bankdienstleistungen, Telekommunikation oder Personenbeförderung tätig sind.
Dieses Gesetz gilt für die folgenden Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht werden:
- Hardwaresysteme und für diese Hardwaresysteme bestimmte Betriebssysteme für Universalrechner für Verbraucher;
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für elektronische Kommunikationsdienste verwendet werden;
- Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden;
- E-Book-Lesegeräte;
- Selbstbedienungs-Zahlungsterminals.
Dieses Gesetz gilt für die folgenden Dienste, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden:
- Elektronische Kommunikationsdienste, mit Ausnahme von Übertragungsdiensten, die der Erbringung von Diensten zwischen Geräten dienen, wie z.B. Maschine-Maschine-Kommunikation;
- Dienste, die den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten ermöglichen;
- Bankdienstleistungen für Verbraucher;
- E-Books und hierfür bestimmte Software;
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Für Websites und mobile Anwendungen legt dieses Gesetz die folgenden Bedingungen fest:
- die verwendeten Produkte müssen zugänglich bzw. barrierefrei sein;
- Informationen über die Dienstleistung müssen über mehrere sensorischen Kanäle (visuell, auditiv) klar und leicht wahrnehmbar in barrierefreien und anpassbaren Textformaten bereitgestellt werden;
- Nicht-Text-Inhalte haben barrierefreie Alternativen bereitzustellen;
- digitale Schnittstellen müssen kohärent/einheitlich, vorhersehbar und mit assistiven Technologien kompatibel sein;
- Unterstützungsdienste (Help-Desk, Call-Centre) müssen barrierefrei sein.
Wichtige Infos:
- Ausnahmsweise dürfen Dienstleistungserbringer ihre Dienstleistungen weiterhin bis zum 28. Juni 2030 erbringen, unter Einsatz von Produkten, die von ihnen bereits vor diesem Datum zur Erbringung ähnlicher Dienstleistungen eingesetzt wurden.
- Vor dem 28. Juni 2025 vereinbarte Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ablauf, allerdings nicht länger als fünf Jahre ab diesem Datum unverändert fortbestehen.
- Bestehende Selbstbedienungsterminals können bis zu maximal 20 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme / Installation für ähnliche Dienstleistungen genutzt werden.
Außerdem sieht das Gesetz bei Nichteinhaltung Strafen zwischen RON 5.000,– und RON 15.000,– vor. Darüber hinaus können zusätzlich zur Geldstrafe auch die Rücknahme des Produkts vom Markt, die Aussetzung der Geschäftstätigkeit oder der Entzug der Betriebsgenehmigung verhängt werden.
Quelle: Gesetz 232/2022 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen