4. August 2025
Reading Time: 1
Min.
news
Gesetzesänderungen in Bezug auf Vorab-Verrechnungspreiszusagen (APAs)
Gemäß dieser Gesetzesnovelle können Steuerpflichtige nunmehr die Verlängerung von Vorab-Verrechnungspreiszusagen für gleichartige, vor Antragstellung getätigte Transaktionen, mit rückwirkender Geltung für bis zu fünf vor dem Antragstellungstag abgeschlossene Steuerjahre, beantragen. Die Verlängerung der Gültigkeit der Vorab-Verrechnungspreiszusage unterliegt der Genehmigung der zuständigen Steuerbehörde.
Wenn ein Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Gültigkeit einer APA bei der zuständigen Finanzbehörde
in Bearbeitung ist und für die vom Antrag betroffenen Steuerzeiträume und Steuern eine Finanzprüfung läuft, kann die Prüfstelle die Aussetzung der Finanzprüfung für die Dauer der Antragbearbeitung anordnen.