Schriftsätze an Gerichte nur im PDF-Format

Schriftsätze an Gerichte nur im PDF-Format

Schriftsätze an Gerichte nur im PDF-Format

Am 24.06.2025 wurde die Geschäftsordnung der Gerichte geändert. Demnach sind nunmehr die – im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs – den Gerichten zuzuleitenden Anträge bzw. Schriftsätze sowie deren Begleitdokumente bzw. Anlagen ausschließlich im PDF-Format, als direkter Anhang an die jeweilige e-Mail-Nachricht, zu übermitteln.

Die durch die Neuerungen eingeführten Hauptaspekte:

  • Anhänge in anderen Formaten und Links zu Dateispeicher- und File-Sharing-Plattformen sind nicht zulässig, es sei denn, das Gericht dies ausdrücklich anfordert;
  • enthält eine an das Gericht übermittelte e-Mail Anhänge in einem anderen Format als PDF oder Links zu externen Plattformen, wird die jeweilige Nachricht von den zuständigen Fachabteilungen weder bearbeitet noch werden die Anhänge ausgedruckt oder zu der entsprechenden Akte beigelegt;
  • sodann wird der Absender über die Nichtkonformität der e-Mail-Nachricht sowie über das Erfordernis, die jeweiligen Eingaben im zulässigen Format ordnungsgemäß nachzureichen, in Kenntnis gesetzt.

 

Quelle: Beschluss Nr. 1505/2025 zur Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung der Gerichte, genehmigt durch den Beschluss Nr. 3.243/2022 der Richterabteilung des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte.

Legal Newsletter Juni 2025

242.53KB

.pdf

Similar Posts

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.