- Die rumänischen Steuerbehörden haben angeboten, Mietzahlungen von Unternehmen, die von den Auswirkungen des Ausnahmezustands direkt oder indirekt betroffen waren, anstelle des Unternehmens an den Vermieter zu zahlen (weitere Informationen)
- Änderung des verfahrens für verzugszinsen und strafzahlungen an steuerbehorden
COVID-19 Legal Flash No.12_25.05.2020