Über die Richtlinie
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie führt einen neuen Rechtsrahmen ein, der darauf abzielt, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit zwischen Frauen und Männern sicherzustellen.
Die Richtlinie:
- markiert einen grundlegenden Wandel von Vertraulichkeit hin zu Transparenz und verpflichtet Arbeitgeber:
- Entgeltinformationen offenzulegen;
- geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu berichten;
- Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn ungerechtfertigte Unterschiede bestehen;
- stärkt die Rechte der Arbeitnehmer, Informationen über Vergütung (einschließlich der maßgeblichen Kriterien) einzufordern und im Falle von Entgeltdiskriminierung Entschädigung zu erhalten;
- führt wirksame Rechtsbehelfe und Sanktionen ein, um Entgeltdiskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen;
- gilt für alle Arbeitgeber (im öffentlichen wie im privaten Sektor) und für alle Kategorien von Beschäftigten in der EU, einschließlich Teilzeitbeschäftigten, befristet Beschäftigten sowie über Zeitarbeitsfirmen Beschäftigten.
Berichtspflichten
Für Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten führt der neue Rahmen verpflichtende Berichtspflichten zu geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden ein.
Wesentliche Berichtspflichten umfassen:
- geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle (Durchschnitt und Median);
- Entgeltunterschiede bei variablen sowie sonstigen zusätzlichen Vergütungsbestandteilen;
- Anteil von Frauen und Männern, die variable Vergütung erhalten;
- geschlechtsspezifische Verteilung über die Entgeltquartile;
- Entgeltunterschiede nach Beschäftigtenkategorien (Grundgehalt vs. variable Bestandteile).
- Der Berichtsrahmen ist je nach Unternehmensgröße wie folgt gestaffelt:
| Unternehmensgröße | Erste Berichtspflicht | Häufigkeit |
| (Anzahl Beschäftigte) | ||
| 250+ | 7 iunie 2027 | jährlich |
| 150 – 249 | 7 iunie 2027 | alle 3 Jahre |
| 100 – 149 | 7 iunie 2031 | alle 3 Jahre |
| < 100 | freiwillig | freiwillig |
Konkrete Schritte für Arbeitgeber
Um die Einhaltung sicherzustellen, müssen Organisationen einen strukturierten und transparenten Ansatz zur Vergütung implementieren.
Wesentliche Maßnahmen umfassen:
- Klassifizierung von Beschäftigten in Kategorien mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit auf Basis objektiver und geschlechtsneutraler Kriterien;
- Implementierung von Vergütungsstrukturen, die gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleisten;
- Festlegung klarer Grundsätze und Leitlinien für die Vergütung (z. B. fixe, variable und sonstige Bestandteile) für die gesamte Organisation;
- Einführung von Leistungsbewertungsverfahren (inkl. Kriterien, Ziele, KPIs), um Objektivität und Transparenz sicherzustellen;
- Überprüfung und Anpassung von HR-Richtlinien und -Prozessen (einschließlich des Rekrutierungsprozesses);
- Sicherstellung von Klarheit hinsichtlich Rollen, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Stellenbeschreibungen.
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