Änderung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Änderung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Änderung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Rumänien hat die Richtlinie (EU) 2025/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2025 zur Änderung der Richtlinien (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 hinsichtlich der Fristen, ab denen die Mitgliedstaaten bestimmte Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit von Unternehmen einzuführen haben, in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung erfolgte durch die Verordnung Nr. 1421/2025 des Finanzministers („OMF 1421/2025“), veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 786 vom 22. August 2025. Diese Verordnung ändert sowohl die durch die Verordnung (OMFP) Nr. 1802/2014 des Ministers für Öffentliche Finanzen genehmigten Rechnungslegungsvorschriften als auch die IFRS-konformen Rechnungslegungsvorschriften nach der Verordnung (OMFP) Nr. 2844/2016 des Ministers für Öffentliche Finanzen.

Mit dieser Gesetzesnovelle werden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für bestimmte Arten von Unternehmen um zwei Jahre verschoben, und zwar wie folgt:

  • Mittlere und große Unternehmen, die nicht als Rechtseinheiten von öffentlichem Interesse gelten, sowie Unternehmen, die Muttergesellschaften einer großen Unternehmensgruppe sind, ohne selbst als Rechtseinheiten von öffentlichem Interesse zu gelten: Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist für das am 1. Januar 2027 beginnende Geschäftsjahr zu erstellen.
  • Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind und die die Größenkriterien für mittlere und große Unternehmen nicht überschreiten: Der erste Nachhaltigkeitsbericht ist für das am 1. Januar 2028 beginnende Geschäftsjahr zu erstellen.

Die Verordnung Nr. 1421/2025 des Finanzministers gilt nicht für Unternehmen, deren Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit bereits im am 1. Januar 2024 beginnenden Geschäftsjahr angelaufen sind, nämlich:

  • Mittlere und große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die zum Bilanzstichtag im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter im Geschäftsjahr beschäftigen.
  • Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Mutterunternehmen großer Unternehmensgruppen sind und zum Bilanzstichtag auf konsolidierter Basis im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter im Geschäftsjahr beschäftigen.

Diese Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

ESG - Newsletter August 2025

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