6. Mai 2025
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Gesetzentwurf: Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung im Bereich Stadtplanung
Am 24. April 2025 hat das Ministerium für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung den Entwurf einer Regierungseilverordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren im Bereich der Stadtplanung und des Bauwesens sowie zur Beschleunigung von Investitionen zur öffentlichen Diskussion gestellt.
Schlüsselaspekte des Gesetzentwurfs:
- Einführung der stillschweigenden Genehmigung: sollten Bewilligungen oder Genehmigungen nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen erteilt werden, gelten sie automatisch als erteilt, und dies sowohl für die (städtebaurechtliche) Planungsphase, als auch für die Baugenehmigungsphase;
- Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren: sämtliche Genehmigungen können gleichzeitig beantragt werden und es ist nur eine einzige Aufforderung zur Ausfüllung der Unterlagen zulässig, die wiederum hinreichend begründet sein muss.
- Klare und kurze Fristen für die Erteilung von Bewilligungen: 30 Tage im Bereich Stadtplanung und Raumordnung, 15 Tage für die Erteilung der Baugenehmigung.
- Festlegung einer verlängerten Gültigkeit der Bewilligungen, sodass diese bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ohne jährliche Erneuerung gültig bleiben, um der Geltungsdauer des Bebauungsplans (10–20 Jahre) gerecht zu werden.
- Einführung von Sanktionen für den Fall nicht fristgerechter Einreichung von Unterlagen bei den zuständigen Prüfgremien.
- Priorisierung strategischer Investitionen, wie z.B. Bewilligung von Unterlagen für Projekte aus dem Nationalen Plan für Wiederaufbau und Resilienz sowie andere Investitionen von übergeordneter Bedeutung.
Quelle: Webseite des Ministeriums für Entwicklung, öffentliche Arbeiten und Verwaltung, Entwurf der Regierungseilverordnung über Maßnahmen zur Vereinfachung der Verfahren im Bereich Stadtplanung und Bauwesen sowie zur Beschleunigung von Investitionen