Neue Vorschriften für die Genehmigung von Projekten im Elektrizitätssektor

Neue Vorschriften für die Genehmigung von Projekten im Elektrizitätssektor

Neue Vorschriften für die Genehmigung von Projekten im Elektrizitätssektor

Am 25. Mai 2026 wurde im rumänischen Amtsblatt (Monitorul Oficial), Teil I, Nr. 439, die Anordnung des Präsidenten der Nationalen Regulierungsbehörde für Energie (ANRE) Nr. 16/2026 vom 21. Mai 2026 veröffentlicht, mit der die Verordnung über die Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen im Elektrizitätssektor – genehmigt wiederum durch die Anordnung des Präsidenten der ANRE Nr. 6/2025 – geändert und ergänzt wird.

Die wesentlichen Änderungen betreffen:

  • Einführung einer finanziellen Sicherheitsleistung. Bei der Einreichung des Genehmigungsantrags hat der Antragsteller je Stromerzeugungstechnologie eine finanzielle Sicherheitsleistung in Höhe von 30 EUR/kW zu stellen, bezogen auf die installierte elektrische Leistung der Energieanlage gemäß den im technischen Netzanschlussbescheid ausgewiesenen Daten, zu leisten. Die Sicherheitsleistung bleibt bis zur Ausstellung des Abnahmeprotokolls nach Fertigstellung der Stromerzeugungsanlage gültig.
  • Zulässige Formen der finanziellen Sicherheitsleistung. Die Besicherung kann in Form einer Bankbürgschaft oder eines von in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstituten, Nichtbank-Finanzinstituten oder Versicherungsgesellschaften ausgestellten Garantieinstruments sowie durch Überweisung auf ein von der Regulierungsbehörde ANRE benanntes Bankkonto gestellt werden. Sie muss unwiderruflich, unbedingt und auf erstes Anfordern zahlbar sein.
  • Ausdrückliche Regelung der Verwertungsfälle. Die finanzielle Sicherheitsleistung wird auf Verlangen der ANRE verwertet, wenn der Genehmigungsinhaber, innerhalb der Gültigkeitsdauer der Errichtungsgenehmigung, das Projekt nicht fertigstellt und die behördliche Abnahme (das Abnahmeprotokoll nach Fertigstellung der Arbeiten) nicht erwirkt, oder wenn er auf die Projektdurchführung verzichtet oder keine weiteren Schritte zur Projektrealisierung unternimmt; die in Anspruch genommene Sicherheitsleistung verfällt zugunsten des Staatshaushalts.
  • Nachreichung von Finanzierungsnachweisen. Reicht der Antragsteller – im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – Unterlagen ein, die in der Vorvertragsphase erstellt wurden und sich auf die Finanzierung des Ausbaus von Stromerzeugungskapazitäten beziehen, so ist er verpflichtet, der Regulierungsbehörde ANRE innerhalb einer festzusetzenden Frist, spätestens jedoch sechs Monate nach Erteilung der Genehmigung, endgültige Dokumente über die Sicherung der Projektfinanzierung nachzureichen.
  • Strengere Antragsfristen für die Verlängerung von Genehmigungen und Lizenzen. Verlängerungsanträge sind mindestens 60 Tage vor Ablauf der Geltungsdauer zu stellen, andernfalls werden sie als Anträge auf Erteilung neuer Genehmigungen oder Lizenzen behandelt.
  • Erweiterung der Dokumentationsanforderungen. Sowohl für die Erteilung als auch für die Verlängerung von Genehmigungen werden zusätzliche Anforderungen an die einzureichende Dokumentation eingeführt, darunter der Nachweis über die Stellung der Finanzsicherheit (Sicherheitsleistung) und detaillierte Angaben zum Stand der Projektumsetzung.
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs und begrenzte Ausnahmen. Die neuen Vorschriften gelten auch für die Verlängerung bestehender Genehmigungen; ausgenommen hiervon sind insbesondere Projekte, die im Rahmen von Differenzkontrakten (CfD) durch Vertragserfüllungsbürgschaften abgesichert sind, sowie Anlagenertüchtigungen (Modernisierungsvorhaben) ohne Erhöhung der installierten Leistung.

 

Durch diese Neuerungen wird der Genehmigungsrahmen erheblich verschärft und zusätzliche Steuerungsinstrumente eingeführt, die eine Abstimmung der genehmigten Projekte auf die tatsächlichen Umsetzungs- und Finanzierungskapazitäten der Vorhabenträger sicherstellen sollen.

In der Praxis dürften diese Anforderungen bereits in der Anfangsphase zu erhöhten Maßstäben bei der Projektprüfung führen (einschließlich der technischen Dokumentation und der Netzanschlussbedingungen) sowie zu einer selektiveren Auswahl der Projektportfolios und einer Neubewertung von Projekten in frühen Entwicklungsphasen. Überdies begünstigt der neue Rechtsrahmen Projekte, die auf einer soliden Finanzierungsstruktur und einem realistischen Umsetzungszeitplan beruhen, und verringert damit das Risiko einer Belegung von Netzkapazitäten durch rein spekulative Projekte, die die Ausführungsphase nicht erreichen. 

Quelle: Anordnung des Präsidenten der ANRE Nr. 16/2026 zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Erteilung von Lizenzen und Genehmigungen im Elektrizitätssektor – Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 439 vom 25. Mai 2026.

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