REVISAL – das Allgemeine Arbeitnehmerregister – wird durch das neue computergestützte „Reges-Online“-System ersetzt

REVISAL – das Allgemeine Arbeitnehmerregister – wird durch das neue computergestützte „Reges-Online“-System ersetzt

REVISAL – das Allgemeine Arbeitnehmerregister – wird durch das neue computergestützte „Reges-Online“-System ersetzt

Im Rumänischen Staatsanzeiger – Teil I – Nr. 279 vom 31. März 2025 wurde der Beschluss Nr. 295/2025 über das „Allgemeine Arbeitnehmerregister“ veröffentlicht, wonach in Rumänien ein neues IT-System für die Meldung von Arbeitnehmerdaten eingeführt wird, nämlich das sog. „Reges-Online“, das die bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern als „Revisal“ bekannte Anwendung gänzlich ablösen wird.

Die wichtigsten Neuerungen, die der Rechtsetzungsakt vorsieht, betreffen:

  • Vollständige Digitalisierung der (Vorgänge) zur Datenverwaltung über Arbeitsverhältnisse im Sinne der Einrichtung eines zentral(isiert)en und online zugänglichen IT-Systems, das den Arbeitgebern die Installation lokaler Anwendungen erübrigt.
  • Alle Vorgänge werden über ein sicheres Webportal mit erweitertem Zugang für die Arbeitsaufsichtsbehörde, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und zuständige Behörden abgewickelt, indes die Interoperabilität des Systems mit anderen landesweiten Datenbanken sichergestellt ist.
  • Erhöhung der Sicherheit der über das Online-Register verwalteten Daten durch moderne Infrastruktur und Cyberschutztechnologien.
  • Regelung der Arbeitgeberverpflichtung zur Übermittlung der Daten neuer Arbeitnehmer spätestens am Tag vor deren Arbeitsantritt. Darüber hinaus wird die Verpflichtung zur Übermittlung von Aussetzungen (individueller) Arbeitsverhältnisse/-verträge, einschließlich solcher aufgrund von Krankheit, unentschuldigtem Fehlen und höherer Gewalt, vorgesehen.
  • Erhöhung der Transparenz und Beseitigung bürokratischer Hürden beim Nachweis der Beschäftigungsdauer durch Gewährung von Online-Zugang für Arbeitnehmer und/oder ehemalige Arbeitnehmer zu ihren eigenen Registerdaten, einschließlich der Möglichkeit, einen Registerauszug abzurufen.
  • Verbesserung der Einhaltung der Vorschriften durch die Arbeitgeber und Verringerung von Missbrauchsfällen im Zusammenhang mit verspäteten Meldungen durch die Einführung strenger Sanktionen für verspätete Übermittlung und Fehler im Register eingeführt werden.

 

Quelle: Beschluss Nr. 295/2025 über das Allgemeine Arbeitnehmerregister

Legal Newsletter April 2025

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