Verbindliche Auskünfte: neues Verfahren – schlanker, schneller, berechenbarer

Verbindliche Auskünfte: neues Verfahren – schlanker, schneller, berechenbarer

Verbindliche Auskünfte: neues Verfahren – schlanker, schneller, berechenbarer

Mit der im rumänischen Amtsblatt Nr. 757 vom 7. September 2026 veröffentlichten Anordnung des Finanzministers Nr. 1.128/2026 wird ein neues Verfahren für die Erteilung verbindlicher Auskünfte (rum. soluții fiscale individuale anticipate – „SFIA“, sog. „Advance Tax Rulings“) genehmigt und die bisherige Anordnung Nr. 1.178/2023 aufgehoben. Das neue Verfahren gilt ausschließlich für Anträge, die nach Inkrafttreten der Anordnung gestellt werden.

Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Antragsfrist: Die 90-Tage-Hürde fällt

Die Pflicht, den Antrag mindestens 90 Tage vor Durchführung der Transaktion einzureichen, entfällt ersatzlos. Der Antrag kann nunmehr vor oder während der Umsetzung der Transaktion gestellt werden, solange der dargestellte Sachverhalt im Zeitpunkt der Antragstellung noch keine steuerlichen Wirkungen entfaltet hat. 

  • Pflichtangaben: schlanker Katalog statt Aktenberg

Der umfangreiche Informationskatalog des aufgehobenen Verfahrens (u. a. Angaben zu verbundenen Unternehmen, sofern der Antrag unter eine der in BEPS-Aktionspunkt 5/DAC3 vorgesehenen Kategorien fiel) wird durch einen eng gefassten Satz von Pflichtangaben ersetzt, die für die steuerliche Beurteilung der Transaktion wesentlich sind.

  • Ablehnungsgründe: deutlich ausgedünnt

Das neue Verfahren reduziert und vereinfacht die Gründe für eine Antragsablehnung erheblich. Bestehen bleibt ein harter Kern grundlegender Ablehnungsgründe, darunter u. a. der fehlende wirtschaftliche Zweck, unvollständige Antragsunterlagen, widersprüchliche oder lückenhafte Angaben, der Eintritt der steuerlichen Wirkungen der Transaktion vor Antragstellung sowie die Nichterfüllung sonstiger in der rumänischen Abgabenordnung vorgesehener Voraussetzungen für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft.

Quelle: Anordnung des Finanzministers Nr. 1.128/2026, Amtsblatt Nr. 757 vom 7. September 2026; Anordnung des Finanzministers Nr. 1.178/2023, Amtsblatt Nr. 263 vom 30. März 2023.

Tax Newsletter September 2026

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