12. Oktober 2026
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MwSt.-Erstattung: Fiskus schaut genauer hin
Die im Amtsblatt Nr. 823 vom 28. September 2026 veröffentlichte ANAF-Anordnung Nr. 1.123/2026 ändert und ergänzt die ANAF-Anordnung Nr. 352/2022 über die Bearbeitung von MwSt.-Anmeldungen mit negativem Saldo und Erstattungsoption.
Das Grundverfahren bleibt bestehen, die Analyse des Risikos einer unberechtigten Erstattung wird jedoch erheblich ausgeweitet. Die neuen Regeln gelten für die MwSt.-Anmeldungen für den Monat August 2026 bzw. für das dritte Quartal 2026 sowie für alle noch in Bearbeitung befindlichen Anmeldungen; ausgenommen sind Anmeldungen, die zur Bearbeitung mit vorheriger steuerlicher Außenprüfung an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurden.
Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Steuerliche Risikoanalyse: Das Netz wird engmaschiger
Eingeführt wird eine Vielzahl neuer Konstellationen, anhand derer beurteilt wird, ob beim Steuerpflichtigen ein Risiko einer unberechtigten MwSt.-Erstattung besteht, darunter:
- die Verhältnisse der Aktionäre, Gesellschafter oder Geschäftsführer des Steuerpflichtigen bzw. anderer Unternehmen, in denen diese eine solche Stellung innehaben (z. B. Eintragungen in der Sonderdatenbank zum Risiko unberechtigter MwSt.-Erstattungen oder im Steuerregister);
- der Erstattungsbetrag ist maßgeblich durch häufige Berichtigungen materieller Fehler beeinflusst oder weist gegenüber früheren Zeiträumen einen signifikanten Anstieg auf;
- der Steuerpflichtige hat die Meldungen D394, D390 und D406 nicht fristgerecht eingereicht;
- der Steuerpflichtige befindet sich in einem Verfahren zur Insolvenzvermeidung, ist zahlungsunfähig oder wurde weniger als 6 Monate vor Einreichung der MwSt.-Anmeldung mit negativem Saldo und Erstattungsoption gegründet;
- bestimmte in der MwSt.-Anmeldung angegebene Werte weichen signifikant von den entsprechenden, über die zentralen Meldesystemen RO e-Factura und RO e-Case de marcat electronice gemeldeten Daten ab.
- Lieferanten: Mitgefangen, mitgehangen?
Ein Risiko einer unberechtigten Erstattung wird auch dann angenommen, wenn sich mindestens einer der Lieferanten, auf dessen Rechnungen ein erheblicher Teil der Vorsteuer entfällt, in einer Lage befindet, die auf ein steuerliches Risiko hindeuten kann.
Relevant sind in diesem Zusammenhang u.a. folgende Umstände: die Eintragung in Datenbanken zum Risiko unberechtigter Erstattungen; Insolvenz, Konkurs oder Liquidation; Eintragungen im Steuerregister; die Nichterfüllung von Erklärungspflichten; rückständige MwSt.-Verbindlichkeiten; signifikante Abweichungen zwischen den über RO e-Factura und RO e-Case de marcat electronice gemeldeten Daten und den MwSt.-Anmeldungen; der Status als inaktiver Steuerpflichtiger oder eine annullierte MwSt.-Registrierung; die Gründung und/oder MwSt.-Registrierung innerhalb der letzten 6 Monate vor Einreichung der geprüften MwSt.-Anmeldung.
- Verbundene Personen: Wenn Nähe verdächtig macht
Das neue Verfahren stuft auch den Fall als Risikokonstellation ein, in dem mindestens ein Lieferant, auf dessen Rechnungen ein erheblicher Teil der Vorsteuer entfällt, eine mit dem Erstattungsantragsteller verbundene Person ist. Konzerninterne Lieferketten dürften damit künftig häufiger unter die Lupe genommen werden.
Quelle: ANAF-Anordnung Nr. 1.123/2026, Amtsblatt Nr. 823 vom 28. September 2026; ANAF-Anordnung Nr. 352/2022, Amtsblatt Nr. 242 vom 11. März 2022, in der jeweils geltenden Fassung.