Staatliches Beihilfesystem “IMM-INVEST” zur Unterstützung von KMUs im Rahmen von Covid-19

8. aprilie 2020 | Reading Time: 4 Min

1. ZWECK

Das am 4. April 2020 veröffentlichte staatliche Beihilfesystem sieht vor, dass KMUs Anspruch auf staatliche Beihilfen haben, sofern sie die Zulassungskriterien zum Zeitpunkt des Antrags kumulativ erfüllen:

• Sie befanden sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen, sondern sind danach oder aufgrund der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten
• Sie legen eine schriftliche Erklärung vor, in der sie sich verpflichten, das bestehende Personal zwischen dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung. 42/2020 und dem 31. Dezember 2020 nicht zu kündigen
• Sie führen nicht als Beklagte einen Prozeß gegen das Finanzministerium und/oder ein Partnerkreditinstitut
• In den sechs Monaten vor dem 31. Dezember 2019 hatten sie keine ausstehenden Kredite, einschließlich solcher für Leasingfinanzierungen, oder diese fielen, sofern dies der Fall war, unter die Kategorien A, B und C in der Datenbank des Zentralkreditregisters
• Zum 31. Dezember 2019 war es ihnen nicht untersagt, Schecks auszustellen, und sie wurden in den sechs Monaten vor dem 31. Dezember 2019 nicht im Zusammenhang mit größeren Vorfällen mit Schuldscheinen in der Datenbank für Zahlungsvorfälle erfasst
• Gegen sie wurde kein Insolvenzverfahren eingeleitet
• Gegen sie wurden keine Rückforderungsbescheide für staatliche Beihilfen erlassen, oder wenn solche Entscheidungen getroffen wurden, wurden diese Beträge bereits rückerstattet
• Sie haben keine anderen Arten staatlicher Beihilfen für die gleichen förderfähigen Kosten beantragt
• Sie legen dem Kreditinstitut Sicherheiten vor, die im Fall von Investitionskrediten zusammen mit staatlichen Garantien und unbeweglichen und / oder beweglichen Hypotheken für die aus dem Kredit finanzierten Vermögenswerte mindestens 100% der finanzierten Beträge abdecken
• Sie erfüllen die internen Vorschriften des Kreditinstituts
• Sie haben keine ausstehenden Steuerpflichten, oder der Begünstigte verpflichtet sich, diese Verpflichtungen unter Verwendung der im Rahmen des Systems zur Finanzierung des Betriebskapitals gewährten Kredite / Kreditlinie zu bezahlen

2. FORMEN DER STAATSHILFE

Im Rahmen des Programms werden schätzungsweise 40.000 Begünstigte zu zwei möglichen Formen staatliche Beihilfen zugelassen: Kreditgarantien und nichtrückzahlbare Förderungen.

Staatshilfe in Form von Kredtgarantien

Kreditgarantien werden im Rahmen des staatlichen Beihilfesystems für 80% oder 90% des finanzierten Betrags in den folgenden Fällen gewährt:

a) Kredite, die für Investitionen und / oder zur Finanzierung des Betriebskapitals verwendet werden, werden vom Staat zu maximal 80% des Finanzierungsbetrags garantiert; ausgenommen sind Zinsen, Provisionen und Bankgebühren im Zusammenhang mit dem Kredit.

Der maximale kumulierte Wert der staatlich garantierten Finanzierung, der einem Begünstigten im Rahmen dieses Instruments gewährt werden kann, beträgt 10.000.000 RON (ca. 2.070.000 EUR).

Der Höchstwert von Krediten oder Kreditlinien zur Finanzierung des Betriebskapitals beträgt 5.000.000 RON (ca. 1.035.000 EUR), während der Höchstwert für Investitionskredite 10.000.000 RON (ca. 2.070.000 EUR) beträgt.

b) Kredite, die Kleinst- und Kleinunternehmen gewährt und die zur Finanzierung des Betriebskapitals verwendet werden, werden vom Staat zu maximal 90% des Finanzierungsbetrags garantiert, ausgenommen Zinsen, Provisionen und Bankgebühren im Zusammenhang mit dem Kredit.

Diese Kredite haben einen Höchstwert von 500.000 RON (ca. 103.500 EUR) für Kleinstunternehmen und 1.000.000 RON (ca. 207.000 EUR) für Kleinunternehmen.

Garantien für die beiden oben genannten Kreditarten werden für den höchsten der folgenden Beträge gewährt:

(i) maximal das Doppelte der Gehaltsaufwendungen 2019, einschließlich der vom Arbeitgeber geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge. Der Höchstbetrag des Kredits darf den für die kommenden beiden Jahre geschätzten Betrag nicht überschreiten, oder

(ii) maximal 25% des Nettoumsatzes des Begünstigten für 2019 oder des Jahreseinkommens für Selbständige; oder

(iii) maximal der Liquiditätsbedarf des Begünstigten. In diesem Fall darf der Betrag des Kredits den Liquiditätsbedarf für einen Zeitraum von 18 Monaten ab dem Datum der Gewährung des Kredits nicht überschreiten

Das Finanzministerium wird die Zinsen für Kredite / Kreditlinien zur Finanzierung des Betriebskapitals und für Investitionskredite zu 100% subventionieren, allerdings nur bis zum 31. Dezember 2020.

Staatshilfe in Form von nichtrückzahlbaren Förderungen

KMUs, die garantierte Kredite / Kreditlinien zur Finanzierung von Investitionen und / oder Betriebskapital aufgenommen haben, können Förderungen in Höhe von bis zu 800.000 RON (rund 165.000 Euro) erhalten.

Weiters kann kann die Höhe der Förderungen 120.000 EUR für im Fischerei- und Aquakulturbereich tätige Unternehmen oder 100.000 EUR für Unternehmen, die im Bereich der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, nicht überschreiten.

Wenn ein Unternehmen in mehreren Sektoren tätig ist, für die unterschiedliche Höchstbeträge gelten, muss das Unternehmen durch geeignete Mittel wie die Trennung von Konten sicherstellen, dass die Obergrenze für jede Tätigkeit eingehalten wird und der erhaltene Gesamtbetrag den maximal möglichen Betrag nicht überschreitet.

3. FINANZIERUNGSZEITRAUM

Die maximale Finanzierungsdauer beträgt 72 Monate bei Investitionskrediten oder 36 Monate bei Krediten / Kreditlinien zur Finanzierung des Betriebskapitals (diese Fristen können um maximal 36 Monate verlängert werden).

Die Laufzeit dieser Kreditgarantien darf 6 Jahre nicht überschreiten, und es werden Risikoprovisionen verrechnet.

Der Zeitraum, in dem eine Förderung ausgezahlt werden kann, läuft vom 4. April 2020 (dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung 42/2020) bis zum 31. März 2021 mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

Quelle: Regierungsnotstandsverordnung 42/2020 zur Änderung und Ergänzung der staatlichen Notstandsverordnung 110/2017 über das IMM-INVEST-Programm für kleine und mittlere Unternehmen und die Genehmigung des staatlichen Beihilfesystems zur Unterstützung der Tätigkeit von KMUd im Zusammenhang mit der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise, veröffentlicht im Amtsblatt Nr . 283 am 4. April 2020.

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